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Annullierung
Die Annullierung einer Ehe ist die Aufhebung einer Ehe, sie wird also für nichtig erklärt, als ob diese Ehe niemals bestanden hätte.
Die Möglichkeit zur Annullierung oder auch Scheidung einer Ehe ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So
ist zunächst zu prüfen, ob die Ehe überhaupt rechtswirksam geschlossen wurde,
denn nur in diesem Falle kann eine Ehe annulliert, oder geschieden werden.
Für die Annullierung einer Ehe besteht Anwaltszwang. Die Kosten für eine Annullierung sind den Kosten einer Ehescheidung vergleichbar.
Anwalt
Scheidungsverfahren finden vor dem Familiengericht, einer Abteilung des Amtsgerichtes, statt. Für Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Siehe zu diesem Thema auch: Fachanwalt für Familienrecht
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglichte von August
2001 bis
einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Seit Oktober 2017 kann die Lebenspartnerschaft auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden, es wurde §
1353 des
BGB entsprechend geändert.
Die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entspricht den Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe.
Die Lebenspartner müssen vor Einreichung eines Aufhebungsantrags mindestens zwölf Monate voneinander getrennt gelebt haben.