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Rechtsanwaltskosten

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Anwaltskosten gesetzlich geregelt. Sie finden sich seit dem 1. Juli 2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wieder.

Rechtskraft

Wann wird eine Scheidung rechtskräftig?

Ein gerichtliches Urteil oder Beschluss wird rechtskräftig, wenn es -z.B. durch zeitlichen Ablauf der Rechtsmittelfrist- unanfechtbar geworden ist.

Die Rechtskraft der Scheidung bedeutet, dass die Scheidung mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann. Die Rechtskraft der Scheidung tritt einen Monat nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses des Familiengerichts ein.

Kann der Eintritt der Rechtskraft verkürzt werden?

Erklären die Ehepartner im Scheidungstermin einen Rechtsmittelverzicht, wird die Scheidung sofort rechtskräftig.

Für diesen Rechtsmittelverzicht ist aber erforderlich, dass beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind. Es ist auch möglich, nur für den Rechtsmittelverzicht im Gerichtstermin einen Rechtsanwalt für den ansonsten im Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner zu beauftragen.

Dieser Rechtsanwalt erklärt dann den Rechtsmittelverzicht für den bislang nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner.

Rechtsmittelverzicht

Wenn ein Prozessbeteiligter auf die Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, wie z.B. Berufung, Beschwerde, Widerspruch, Einspruch, verzichtet, dann spricht man von Rechtsmittelverzicht.

Erklären alle Beteiligten eines Prozesses einen Rechtsmittelverzicht, dann wird das in Rede stehende Urteil sofort rechtskräftig. Für die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts besteht Anwaltszwang.