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Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist das Recht des Elternteils und des Kindes, miteinander Umgang zu haben, oder vereinfacht ausgedrückt, miteinander gemeinsame Zeit zu verbringen.

Der Anspruch und die Verpflichtung auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern, bzw. jedes Elternteils mit dem Kind, ist das Umgangsrecht. Diese gemeinsame Zeit ist wichtig für das Kind und die Beziehung zum Kind. Das Umgangsrecht ist also das Recht auf gemeinsame Zeit mit dem Kind.

In besonders gelagerten Fällen beschreibt das Umgangsrecht auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten (z.B. Großeltern oder Stiefeltern).

Das Umgangsrecht ist im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge im BGB geregelt; seine Durchsetzung erfolgt in einem Verfahren vor dem Familiengericht.

Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Unterhalt ist also das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen.

Siehe zu diesem Thema auch das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.