Kosten

Für die Erstberatung berechne ich maximal €190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Beratungen, die deutlich unter einer Zeitstunde liegen und wenig umfangreich sind, gewähre ich Abschläge.

Anwaltsgebühren sind in einer Gebührentabelle abzulesen. Sie errechnen sich nach der Art der Angelegenheit und deren Wert, sowie nach Art und Umfang der Tätigkeit (Beratung, außergerichtliche Aktivitäten, Prozessvertretung).

Außer bei der Prozessvertretung gibt es dabei je nach Umfang der Angelegenheit einen Spielraum. Wird für eine Beratung ein Stundenhonorar vereinbart, so liegt dies bei mir in der Regel ab €175,00 pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Gesamtkosten eines Mandats sind leider nicht vollständig vorhersehbar. Sie sind abhängig davon, welche Angelegenheiten zu regeln sind. In vielen Fällen kommen im Laufe des Verfahrens immer weitere Aspekte hinzu. So kann im Vorwege kaum eine verbindliche Aussage über die endgültige Höhe der Kosten getroffen werden.

Generell gilt für Ehescheidungsverfahren, dass jeder Ehegatte seine Anwaltskosten selbst trägt. Lediglich die Gerichtskosten werden geteilt.

Sind Verfahren isoliert bei Gericht anhängig, das heißt, ohne dass gleichzeitig ein Scheidungsverfahren läuft, richtet sich zum Beispiel in Unterhaltsverfahren die Kostenverteilung nach dem Verhältnis von Obsiegen zu Verlieren.

Formulare Prozesskostenhilfe

Sollten Sie Befürchtungen haben, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen zu können, so kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen. Ich helfe Ihnen gern bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Prozesskosten

For­mu­lar für den An­trag auf Ver­fahr­ens­kos­ten­hil­fe

Beratungshilfe

Formular für den Antrag auf Beratungshilfe