Online-Scheidung
Das müssen Sie tun
- Damit ich Sie in Ihren Angelegenheiten vertreten kann, füllen Sie bitte die Prozessvollmacht aus, das Download dazu finden Sie unten.
- Dann füllen Sie bitte die Datenschutzerklärung aus, diese finden Sie hier.
- Sie benötigen Ihre Eheurkunde und, wenn Sie gemeinsame minderjährige Kindern haben, ebenfalls deren Geburtsurkunden.
- Zur Vorbereitung der Aufteilung ihrer Renten füllen Sie und Ihr Ehepartner das Formular Versorgungsausgleich aus, Sie können es dazu hier herunterladen.
- Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben und Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, füllen Sie das Formular aus, dass Sie ebenfalls unten finden.
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Und schließlich sind die Kosten Ihrer Scheidung auch ein wichtiges Thema.
Sie richten sich nach dem Vermögen und dem 3fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und lassen sich dann in der Gebührentabelle ablesen.
Die voraussichtlich entstehenden Kosten können Sie mit diesem Scheidungskostenrechner berechnen. - Sie können unten stehenden Formulare jetzt herunterladen, oder während Sie das unten stehende Online-Scheidungs Formular ausfüllen. Dort finden Sie die Downloads Links ein weiteres Mal.
Vorteile
Kein zweiter Anwalt
Ihr Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt, die Kosten eines zweiten Anwalts können also gespart werden.
Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
können Sie sich mit Ihrem Ehepartner teilen.
Bundesweit
Sie können mich unabhängig von Ihrem Wohnort und dem Ihres Ehepartners bundesweit mit der Einreichung Ihres Scheidungsantrags beauftragen.
Ich bin berechtigt, Sie an allen Familiengerichten in Deutschland zu vertreten.
Was ich dann für Sie tue
- Ich prüfe Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit für die Durchführung des gewünschten Scheidungsverfahrens.
- Anhand Ihrer im Online-Formular genannten Einkünfte berechne ich für Sie die voraussichtlich entstehenden Kosten für das Gericht und die Rechtsanwaltsgebühren.
- Sie erhalten von mir den Entwurf des Scheidungsantrags.
- Nachdem Sie einen Kostenvorschuss überwiesen haben, reiche ich den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein.
- Ich überwache den Verfahrensablauf, überprüfe erforderlichenfalls die Auskünfte der Rententräger und informiere Sie über alles Notwendige.
- Wenn Sie es wünschen, berate ich Sie telefonisch, aber auch gern in meiner Kanzlei persönlich.
- Sollte noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig sein, kann ich diese für Sie und den beurkundenden Notar vorbereiten
- Ich (gegebenenfalls eine sorgfältig ausgewählte Kollegin/Kollege) begleite Sie zum Scheidungstermin.