Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?
Der Titel Fachanwalt für Familienrecht ist eine sog. erlaubnispflichtige Bezeichnung, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen wird und geführt werden darf, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen in dem Rechtsgebiet Familienrecht erworben wurden.
Als Nachweis ist die Teilnahme an einem mehrwöchigen Kursus mit Leistungskontrollen erforderlich, sowie eine bestimmte vorgegebene Anzahl von bearbeiteten Fällen.
Darüber hinaus muss jährlich die Teilnahme an einer vorgegebenen Anzahl von Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
Wenn Sie einen Fachanwalt beauftragen, haben Sie damit die Garantie, dass Sie von einem Spezialisten dieses Rechtsgebiets vertreten werden, der sich intensiv und regelmäßig mit diesem Fachgebiet befasst und damit auf einen hohen
Erfahrungswert zurückgreifen kann.
Als Fachanwältin für Familienrecht befasse ich mich ausschließlich mit dem Rechtsgebiet Familienrecht.
Was umfasst das Familienrecht?
Das "Familienrecht" umfasst die einvernehmliche Scheidung ohne viel Regelungsbedarf, die häufig auch als Online‑Scheidung durchgeführt werden kann, bis zur komplizierten Scheidung mit
vielen streitigen Folgesachen, die
sich über einen länger hinziehenden Zeitraum bezieht.
Hierzu gehören auch die Regelungen von Kindesunterhalt, dessen Höhe sich weitestgehend nach der sog. Düsseldorfer Tabelle richtet, die Geltendmachung von Trennungsunterhalt, also dem Unterhalt während der Zeit des Getrenntlebens
und von nachehelichem Unterhalt, also für die Zeit nach der Scheidung.
- Ich berate und vertrete Sie bei der Regelung des Umgangs Ihrer Kinder mit dem anderen Elternteil, auch unter der Berücksichtigung des sog. Wechselmodells und bei Problemen des Sorgerechts, insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
- Ich unterstütze Sie bei der Vermögensteilung und der Berechnung des Zugewinnausgleich, sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, sowie bei der Verteilung Ihrer Schulden im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs unter Eheleuten.
- Ich prüfe und erläutere Ihnen im Rahmen des Scheidungsverfahrens den Versorgungsausgleich, also wie die Rententeilung erfolgt.
- Bei Bedarf gestalte ich für Sie eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Mein Ansatz ist immer zunächst friedlich und sachlich eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne unnötigen Streit zu schüren. Ist dies nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen energisch gegenüber der Gegenseite und bemühe
mich, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Um einen Termin zu vereinbaren, nehmen Sie Kontakt mit mir auf: