Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht ist eine sog. er­laub­nis­pflich­ti­ge Be­zeich­nung, die von der Rechts­an­walts­kam­mer verliehen wird und geführt werden darf, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Er­fahr­ung­en in dem Rechts­ge­biet Fa­mi­lien­recht er­wor­ben wur­den.

Als Nachweis ist die Teilnahme an einem mehr­wöchig­en Kur­sus mit Leistungs­kon­trol­len e­rfor­der­lich, sowie eine be­stimmte vor­ge­ge­be­ne An­zahl von be­ar­bei­teten Fällen. Darüber hinaus muss jährlich die Teilnahme an einer vor­ge­ge­be­nen An­zahl von Fort­bild­ungs­stun­den nach­ge­wie­sen wer­den.

Wenn Sie einen Fachanwalt beauftragen, haben Sie damit die Garantie, dass Sie von einem Spezialisten dieses Rechts­g­ebiets ver­tre­ten werden, der sich in­ten­siv und re­gel­mäßig mit die­sem Fach­ge­biet befasst und damit auf einen hohen Er­fahr­ungs­wert zu­rück­greif­en kann.

Als Fachanwältin für Familienrecht befasse ich mich ausschließlich mit dem Rechtsgebiet Familienrecht.

Was umfasst das Familienrecht?

Das "Familienrecht" umfasst die einvernehmliche Scheidung ohne viel Regelungsbedarf, die häufig auch als Online‑Scheidung durchgeführt werden kann, bis zur komplizierten Scheidung mit vielen streitigen Folgesachen, die sich über einen länger hinziehenden Zeitraum bezieht.

Hierzu gehören auch die Regelungen von Kindesunterhalt, dessen Höhe sich weitestgehend nach der sog. Düsseldorfer Tabelle richtet, die Geltendmachung von Trennungsunterhalt, also dem Unterhalt während der Zeit des Getrenntlebens und von nachehelichem Unterhalt, also für die Zeit nach der Scheidung.

  • Ich berate und vertrete Sie bei der Regelung des Umgangs Ihrer Kinder mit dem anderen Elternteil, auch unter der Berücksichtigung des sog. Wechselmodells und bei Problemen des Sorgerechts, insbesondere des Auf­ent­halts­be­stim­mungs­rechts.
  • Ich unterstütze Sie bei der Vermögensteilung und der Berechnung des Zugewinnausgleich, sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, sowie bei der Verteilung Ihrer Schulden im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs unter Eheleuten.
  • Ich prüfe und erläutere Ihnen im Rahmen des Scheidungsverfahrens den Versorgungsausgleich, also wie die Ren­ten­teil­ung erfolgt.
  • Bei Bedarf gestalte ich für Sie eine Trennungs- und Scheid­ungs­fol­gen­ver­ein­bar­ung.

Mein Ansatz ist immer zunächst friedlich und sachlich eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne unnötigen Streit zu schüren. Ist dies nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen energisch gegenüber der Gegenseite und bemühe mich, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

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